Die ebenfalls lediglich zeitlich befristet ermäßigten Sätze der Biersteuermengenstaffel werden dauerhaft entfristet, um so die mittelständisch geprägte Brauereistruktur zu erhalten. Auch Bierwürze wird von der Biersteuer befreit.
IMMER AUF DEM LAUFENDEN
Steuerberater
Wichelhaus
Umsatzsteuer in der Gastronomie
Der bis Jahresende ermäßigte Steuersatz von 7 % in der Gastronomie auf Essen im Restaurant wird nicht verlängert. Der Steuersatz liegt ab dem 01.01.2024 wieder bei 19 %.