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Rund ums Steuerwesen.
NEWS
Meldeverfahren für elektronische Aufzeichnungssysteme
Kassen(-systeme) müssen seit dem 01.01.2025 an die Finanzverwaltung gemeldet werden! Für die Mitteilung an das zuständige Finanzamt stehen drei Wege zur Verfügung. Für alle gilt die sog. Brutto-Methode auf Betriebsstättenebene, d. h. eine einheitliche Mitteilung für alle Kassen(-systeme) einer Betriebsstätte.
Wer ein ungenutztes Zimmer übrig oder eine Zweitwohnung hat, kann diesen Wohnraum (z. B. über Plattformen) untervermieten. Um wegen der so erzielten Mieteinnahmen keinen Ärger mit der Finanzverwaltung zu bekommen, müssen Steuerregelungen beachtet werden.
Nachfolgesuche: Schenkung von Gesellschaftsanteilen an Mitarbeiter kein "Arbeitslohn"
In vielen Fällen der Nachfolgesuche werden insbesondere bei kleineren Unternehmen die leitenden Mitarbeiter in die
Nachfolge des Unternehmers bzw. des Hauptgesellschafters eingebunden. Dies erfolgt häufig dann, wenn der Unternehmer keinen leiblichen Nachfolger für die Leitung des Unternehmens nach seinem Eintritt in den Ruhestand oder auch nach…
PV-Anlage: Lieferung von Mieterstrom stellt eine selbstständige Hauptleistung dar
Der Kläger war Eigentümer eines umsatzsteuerfrei vermieteten Mehrfamilienhauses und lieferte seinen Mietern Strom, den er über die Betriebskosten abrechnete. Auf dem Mehrfamilienhaus installierte der Kläger eine PV-Anlage.
Neues Gutachten zur „doppelten Besteuerung“ von Renten
Das Bundesverfassungsgericht hat zwei Verfassungsbeschwerden zur doppelten Besteuerung von Renten nicht angenommen und damit die bestehende Rechtslage untermauert. Wissenschaftliche Gutachten - eingeholt vom Bundesministerium der
Finanzen - bestätigen nun, dass keine weiteren gesetzlichen Anpassungen im Kontext einer „doppelten Besteuerung“ von…
Regeln zur europäischen digitalen Identität in Kraft: Digitale Brieftasche kommt 2026
Die Vorschriften zur Einführung einer europäischen digitalen Identität sind am 20.05.2024 in Kraft getreten. Sie sollen den Weg dafür ebnen, dass alle Bürger der EU ab 2026 die europäische digitale Brieftasche nutzen können.
Rat der EU beschließt Gesetz über künstliche Intelligenz (KI)
Am 21.05.2024 hat der Rat der EU das sog. Gesetz über künstliche Intelligenz verabschiedet. Die Gesetzgebung folgt einem „risikobasierten“ Ansatz, was bedeutet, dass die Regeln umso strenger sind, je höher das Risiko ist, der Gesellschaft Schaden zuzufügen.