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Rund ums Steuerwesen.
NEWS
Wartungskosten bei Leasingverträgen gewerbesteuerrechtlich hinzuzurechnen
Der Begriff der "Leasingraten" im Gewerbesteuergesetz ist ‑ ebenso wie bei Miet- und Pachtzinsen ‑ wirtschaftlich zu verstehen. Wartungskosten, die vertraglich auf den Leasingnehmer abgewälzt werden, sind Teil der "Leasingrate" und gewerbesteuerrechtlich hinzuzurechnen.
Vorsteuerabzug aus nur gelegentlichem Erwerb von Luxusfahrzeugen
Streitig vor dem Bundesfinanzhof war, ob ein geschäftlicher Rahmen bzw. eine wirtschaftliche Tätigkeit allein aus dem subjektiven Umstand abgeleitet werden könne, dass die Fahrzeuge als Wertanlage mit dem Ziel des späteren Verkaufs und daher mit Einnahmenerzielungsabsicht erworben wurden, oder ob vielmehr objektive Kriterien erfüllt sein müssen.
Bei Lernschwäche Nachhilfekosten steuermindernd geltend machen
Wenn die Lernschwierigkeit eines Kindes vom Amtsarzt oder dem Medizinischen Dienst der Krankenversicherung attestiert worden ist, können Kosten für Nachhilfe als außergewöhnliche Belastungen abgesetzt werden, wenn die dadurch verursachten Kosten eine gewisse Grenze übersteigen. Die Höhe der Belastungsgrenze hängt vom Familienstand und dem Einkommen…
Unsere neue Website erstrahlt im frischen und modernen Design
Herzlich willkommen auf unserer neuen Website, die nun in einem modernen und frischen Design erstrahlt. Wir freuen uns, Ihnen einen schnellen und kompakten Überblick über unsere Leistungen zu bieten und unsere kompetenten Mitarbeiter vorzustellen.
Welche Folgen die Verfassungswidrigkeit des Zinssatzes von 6 % jährlich hat
In einem vielbeachteten Beschluss hat das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) im Juli 2021 entschieden, dass die Verzinsung von Steuernachforderungen und -erstattungen mit 6 % pro Jahr seit 2014 verfassungswidrig ist.
Nicht zuletzt die Corona-Pandemie hat bei vielen Menschen zu erheblichen psychischen Belastungen geführt und die Entstehung von Angststörungen oder Depressionen befördert.
Abgeltungswirkung bei nur bescheinigter Kapitalertragsteuer
Ein betrogener Anleger muss Kapitaleinkünfte aus einem betrügerischem Schneeballsystem regelmäßig nicht versteuern, wenn der Schuldner der Kapitaleinkünfte zwar Kapitalertragsteuer einbehalten, aber nicht beim Finanzamt angemeldet und abgeführt hat.